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Worum geht es bei der erneuten Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen?

Von Dr. Markus Fiedler | Was treibt die Verantwortlichen von Charlie Hebdo dazu, in den letzten Tagen erneut die „Mohammed-Karikaturen“ in einem Sonderheft aufzulegen? Glaubt man dem französischen Präsidenten Macron, so wird damit die Meinungsfreiheit, die das Recht auf Blasphemie einschließe, verteidigt.[1] Diese Argumentation ist nicht neu. Auch bei den ersten Veröffentlichungen der Karikaturen hieß es, Satire dürfe alles, es ginge um die Presse- und Meinungsfreiheit, eines der angeblich höchsten Güter im Westen.

Dass dies nicht der Fall ist und vielmehr den Gipfel der Heuchelei darstellt, lässt sich unschwer belegen. Die Presse- und Meinungsfreiheit hat im Westen schnell ein Ende, wenn es um die wirklich Mächtigen geht, wie es die folgenden zwei Beispiele zeigen.

Im März 2018 feuerte die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) ihren Zeichner Dieter Hanitzsch nach 35-jähriger Zusammenarbeit. Der Grund: Hanitzsch hatte eine Karikatur des israelischen Ministerpräsidenten Natanjahu beim Schlagerwettbewerb „Eurovision Song Contest“ gezeichnet und in der SZ veröffentlicht. Hanitzsch glaubte sich über den Verdacht erhaben, als „Antisemit“ bezeichnet werden zu können – er hätte aber wissen müssen, dass er sich damit auf ein Minenfeld begibt. Die Karikatur wurde von manchen prompt als „antisemitisch“ bezeichnet und die Hexenjagd begann. Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, schrieb einen empörten Brief an die SZ. Hanitzsch war nicht mehr zu halten. Wer einmal in die antisemitische Ecke geschoben worden ist, ist beruflich erledigt.

Ein weiteres Beispiel: Im Jahr 2015 gingen die wichtigsten deutschen Zeitungen im Streit um die Karikaturen dazu über, die Karikaturen nachzudrucken, wiederum angeblich um die westliche Pressefreiheit zu verteidigen. So veröffentlichte auch die Berliner Zeitung am 8. Januar 2015 unter dem Titel Angriff auf die Freiheit diese Karikaturen. Dabei unterlief den Verantwortlichen allerdings ein Fehler: Versehentlich geriet eine Karikatur mit angeblich „antisemitischem Inhalt“ auf die Titelseite. Allem Gerede von „Satire darf alles“ zum Trotz, kam es prompt zu einer Entschuldigung der BZ.

„Die Berliner Zeitung hat am 8. Januar 2015 versehentlich eine antisemitische Karikatur von Joe Lecorbeau veröffentlicht. Dafür möchten wir uns nochmals entschuldigen. Es handelt sich um einen äußerst bedauernswerten Fehler, den wir am Tag der Terroranschläge von Paris gemacht haben. Die Karikatur erschien auf unserer ersten Seite neben mehreren anderen religionskritischen Karikaturen der Satirezeitschrift ‚Charlie Hebdo‘“.[2]

Bei einem angeblich antisemitischem Inhalt entschuldigt man sich bei den Betroffenen, Muslime, die über keine Lobby im Westen verfügen, dürfen dagegen verhöhnt und beleidigt werden. Es bleibt der Verdacht, dass man Muslime durch diese Beleidigungen der religiösen Gefühle zu unbedachten Reaktionen treiben will.

Kann man sich bei Beleidigungen wirklich auf die Meinungsfreiheit berufen? Bekanntlich endet die  Freiheit eines Menschen dort, wo die eines anderen beginnt. Beleidigt man einen anderen Menschen auf der Straße bspw. mit Schimpfwörtern, wird man sich vor Gericht kaum auf die unbeschränkte Freiheit der Meinungsäußerung berufen können. Wie kann es in einem vernünftigen Gemeinwesen sein, dass die religiösen Gefühle einer Gruppe der in diesem Staat lebenden Menschen verletzt werden können? Es müsste jedem einleuchten, dass dies den inneren Frieden eines Landes gefährdet. Daher existieren in einem funktionierenden Staatswesen Gesetze, die den inneren Frieden zwischen den Menschen unterschiedlicher Weltanschauung in einer Gesellschaft gewährleisten. Aus diesem Grund hat die russische Medienaufsicht auch Zeitungen, die die Karikaturen veröffentlichen wollen, mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht. Die Behörde Roskomnadsor hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben:

„Die Veröffentlichung solcher Karikaturen in russischen Medien verstößt gegen die ethischen und moralischen Normen, die in Jahrhunderten ausgearbeitet wurden. Die Verbreitung von Karikaturen zu religiösen Themen in Medien kann als beleidigend oder herabsetzend gegenüber Vertretern religiöser Konfessionen und Gruppen betrachtet und als Anstachelung zu ethnischem und religiösen Hass eingestuft werden.“[3]

[1]     https://www.newsroom.de/news/aktuelle-meldungen/vermischtes-3/macron-verteidigt-im-karikaturenstreit-meinungsfreiheit-911974/

[2]    Vgl. https://www.berliner-zeitung.de/kultur/medien/erklaerung-der-berliner-zeitung-entschuldigung-fuer-abdruck-einer-falschen-karikatur-1159534, zuletzt abgerufen am 05.11.2019.

[3]    Roskomnador, nach „Sputniknews“,  https://de.sputniknews.com/zeitungen/20150116300633224/ , zuletzt abgerufen am 16.12.2019

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