Zakat-ul-Fitr ist eine der religionsrechtlichen Abgaben im Islam. Sie wird fällig in der Nacht zum Fitr-Fest, also nach dem letzten Fastentag im Monat Ramadan.
Die Zahlung ist auch als Fitriyya bekannt. Die Berechnung der Zakat-ul-Fitr ist abhängig von der Zahl der von einem Versorger Abhängigen am Tag des letzten gemeinsamen Fastenbrechen [iftar], unabhängig davon, ob sie am Fastenbrechen teilnehmen oder nicht. Selbst für das gerade geborene Baby muss der Versorger zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versorgte bzw. vom Versorger Abhängige Muslim ist oder nicht, Familienmitglied oder nicht; auch für nichtmuslimische Abhängige wird die Abgabe entrichtet. Daher wird die Abgabe auch Zakat-ul-Ru’us (Zakat der Köpfe) genannt.
Die Mindestgrenzen der Abgaben werden von den Vorbildern der Nachahmung bestimmt. In der Regel sind es 3 kg Nahrungsmittel pro zu entrichtende Kopfzahl. Üblicherweise geben die Vertreter einen Gegenwert an Zahlungsmitteln an, was landesspezifisch sehr unterschiedlich sein kann. Im Jahr 2022 waren es um die 10 €. Allerdings erfolgt die Zahlung nur von Personen, die dazu befähigt, also nicht arm sind.