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Warum Koranverbrennungen nicht straffrei bleiben dürfen

Dr. Markus Fiedler | Die Koranverbrennung in Hamburg

Am letzten Samstag, den 6.8.2022, fand vor der Imam-Ali Moschee in Hamburg eine angemeldete Demonstration statt, zu der sich etwa 20 Personen versammelten. Im Verlauf dieser Kundgebung zerrissen „Exiliraner“ ein Exemplar des Koran und verbrannten einige Seiten des heiligen Buches der Muslime. Nach Angaben der Polizei wurden auch Besucher des Islamischen Zentrums Hamburg beleidigt.

Die bei der Demonstration anwesende Polizei sah nur zu und griff nicht ein, obwohl vor ihren Augen eine Straftat begangen wurde. Besonders traurig ist, das Vertreter von Senat, Parteien und Kirchen in Hamburg bisher zu dem Fall schwiegen, wohl auch aus Angst, als Unterstützer des  IZH zu gelten, dem immer wieder vorgeworfen wird, als „verlängerter Arm der Teheraner Revolutionsführung zu agieren. Der Iran bestellte nach der Koranverbrennung in Hamburg den deutschen Geschäftsträger in Teheran ein. Doch warum schlägt eine Koranverbrennung so hohe Wellen und warum sollte dies nicht straffrei bleiben bzw. ein Exempel statuiert werden?

Ist eine öffentliche Koranverbrennung durch die Meinungsfreiheit gedeckt?

Hier und da hört man, dass auch eine Verbrennung des Korans unter die Meinungsfreiheit falle. Deshalb sei Toleranz gefordert, dies sei ein unverzichtbarer Teil der Meinungsfreiheit im Westen – Muslime müssten das gefälligst akzeptieren. Inwieweit stellt es aber eine Freiheit dar, wenn etwas, was anderen Menschen heilig ist, in den Schmutz gezogen bzw. zerstört wird? Die Freiheit des einen endet bekanntlich da, wo die Freiheit des anderen anfängt. Wenn jemand einen anderen Menschen auf der Straße beispielsweise mit Schimpfwörtern beleidigen sollte, kann er bzw. sie sich dabei ja auch nicht auf das Recht auf freie Meinungsäußerung berufen. Vielmehr muss er im besten Fall wegen der persönlichen Grenzüberschreitung mindestens mit einer Beleidigungsanzeige oder einer Schadenszahlung rechnen. Wie sollte es dann gestattet sein, dass man das beleidigt oder vernichtet, was anderen als heilig gilt?

Es liegt hier vielmehr eine Verletzung der Religionsfreiheit vor, denn dadurch werden schließlich die Gefühle der Gläubigen, die sich zum Islam bekennen, und ihre religiöse Würde verletzt, ihr Glaube missachtet und dadurch Emotionen und Gefühle wie Zorn und Hass erzeugt. 

Gefährdung des inneren Friedens, wenn Religionen beleidigt werden dürfen

Ist es so schwer zu verstehen, dass dadurch in der Folge die Sicherheit und der innere Friede in einer Gesellschaft gefährdet wird? Diese Aktionen stärken extremistische Erscheinungen, wenn die Gläubigen sehen, dass man mit ihnen und den ihnen heiligen Dingen machen kann, was man will, und dass das keine Konsequenzen hat. Auch der gesellschaftliche Zusammenhalt geht verloren, wenn man eine Religion einfach beleidigen kann. Das führt fast zwangsläufig in einem Staat zu Unruhen und Unfrieden, bringt die verschiedenen Religionen gegeneinander auf. Ein Staat muss jede religiöse Gemeinschaft vor Übergriffen und Angriffen schützen, sodass sie sich geschützt weiß und ihre Religion friedlich praktizieren kann. Am 24. Juli 2021 fand bereits ein Farbanschlag auf die Imam Ali Moschee statt, wobei auch Parolen in Farsi an die Moschee geschmiert wurden. Wenn die Täter wieder straffrei davonkommen, dürften sie sich zu weiteren gewaltsamen Aktionen ermutigt fühlen.

Im Jahr 2010 haben wir gesehen, dass der „Burn a Koran Day“ in den USA zu heftigen Auseinandersetzungen und Kontroversen geführt hat. Was ist, wenn solche Aktionen Schule machen und Extremisten nun zu häufigen Koranverbrennungen in Deutschland übergehen? Könnten in der Folge nicht unsere Gesellschaft, die momentan wahrlich genug Probleme hat, durch Unruhen erschüttert werden? Allein deshalb ist es schon notwendig, dass ein Exempel statuiert wird. In einem funktionierenden Staats- und Rechtssystem existieren Gesetze, die den inneren Frieden zwischen den Menschen unterschiedlichen Glaubens innerhalb einer Gesellschaft gewährleisten sollen. Das Islamische Zentrum Hamburg wie auch die Schura Hamburg kündigten inzwischen Strafanzeige wegen Volksverhetzung (§130 StGB) an. Man kann sich hier auch auf §166 StGB und (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) stützen.

Noch wichtiger als eine Strafverfolgung ist jedoch ein breites gesellschaftliches Bündnis und Aktionen von Gläubigen aller Religionen, die sich nicht gegen andere Religionen aufhetzen bzw. in neue Religionskriege treiben lassen, sondern sich solchen Aktionen entgegenstellen und sie gemeinsam verurteilen.

Der Artikel darf mit Angabe des Autors gerne veröffentlicht und weitergeleitet werden. 

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