Die Zerstörung von Weltkulturerbe ist ein Schaden für die Geschichte der Länder. Sie hat verschiedene Ursachen, von klimatischen Faktoren bis zu menschlichem Verhalten.
Schon die Besichtigung von historischen Bauwerken kann zu deren Zerstörung beitragen und bislang hat man noch keine perfekte Lösung für diese Gefahr gefunden.
Doch haben Menschen bereits auf andere Weise Kulturerbe zerstört. Zum Beispiel der New Yorker Graffiti-Künstler Casey Nocket. Er hat mit seinen Bemalungen auf Felsen und anderen Bestandteilen der Natur in amerikanischen Nationalparks dem Naturerbe einen Schaden hinzugefügt. Er hatte seine Graffiti-Werke auf Instagram veröffentlicht und musste schließlich sein Konto bei diesem Netzwerk wegen der Protest gegen sein Vorgehen schließen. Auch andere haben dem Naturerbe auf diese Weise geschadet. Zum Beispiel ist der Nationalpark Joshua Tree seit 2013 aus dem gleichen Grund geschlossen. Im Twin Owls-Nationalpark in den Rocky Mountains haben Graffiti-Maler ebenso zur Zerstörung des Naturerbes beigetragen; ebenso im Great Smoky Mountains –Nationalpark, wo die Felswände aufgrund solcher Malereien keinen schönen Anblick mehr bieten.
Aber auch Kunstwerke fallen diesen Angriffen zum Opfer. 1962 wurde das berühmte Gemälde „Le Pont des Mantes“ des französischen Malers Corot, welches im Pariser Louvre aufbewahrt wird, zerstört und konnte nicht mehr ausgestellt werden. Ebenso ist das berühmte Gemälde Mona Lisa von Leonardo Da Vinci mehrmals attackiert worden; zum Beispiel hat jemand Farbe oder eine Tasse Tee darüber geschüttet.
Mit Vandalismus wird blinde Zerstörungswut bezeichnet. Darunter fällt auch die bewusste Zerstörung von öffentlichem Eigentum. Ein zerstörungswütiger Mensch wird Vandale genannt.
Forscher führen den Vandalismus zum großen Teil auf die Erziehung und das soziale Umfeld zurück. Vandalismus wird durch ungünstige soziale Verhältnisse, die finanziell schwache Lage und ungeeignete Lebensbedingungen in Städten sowie Klassenunterschiede begünstigt. Psychologen sehen die Ursache in den rebellischen inneren Kräften und in der Generationsspaltung. Einige meinen, Komplexe wie der Ödipuskomplex wäre der Grund für die Auflehnung gegen die ältere Generation.
Ein Vandale neigt zur Aggressivität. Aggressionen sind Teil des Mechanismus zur Verteidigung der eigenen Psyche und um einer Situation Herr zu werden und sich zu beruhigen. Wut und Aggression gehen auf ungünstige Verhältnisse zurück wie Scheitern und Armut, unerfüllte Sehnsucht und erlebte Untreue, Schmerz, Leid, Krankheiten und weiteres. Aggressionen äußern sich gegenüber anderen in verschiedenen Formen wie verprügeln, heruntersetzen, beleidigen, quälen oder übertriebene unberechtigte Kritik. Gegenüber Gegenständen kommt Aggression in Form von Zerstörung zum Ausdruck.
Die Bezeichnung Vandalismus geht auf das Vorgehen der Vandalen zurück. Sie waren ein germanisches Volkes und lebten im ersten bis zum fünften Jahrhundert nach Christus. In der Zeit in der das Weströmische Reich zerfiel, breiteten sie sich in Europa aus. Im Jahre 455 plünderten sie Rom unter Anführung von Geiserich und richteten Schaden an historischen Gebäuden und Kulturstätten der Stadt an. . Und so kam es, dass das Wort Vandalismus später während der Französischen Revolution zur Bezeichnung für die Zerstörung von öffentlichen Gütern insbesondere von Kulturgegenständen verwendet wurde.
Als Kulturvandalismus wird heute die hemmungslose Zerstörung von wertvollen Kulturwerken bezeichnet und sie gilt als eine soziale Abnormität. Kulturvandalismus tritt vor allem bei der Zerstörung von historischen Denkmälern insbesondere durch Beschriftung von Wänden mit sinnlosen Andenken in Erscheinung.
Gerade das Hinterlassen von Andenken auf Kulturdenkmälern ist einer der schlimmsten Faktoren für die Zerstörung von Kulturerbe.
Die weltweite Erfahrung zeigt, dass schleunigst etwas gegen die Zerstörung des Kulturerbes unternommen werden muss. Allerorts auf der Welt werden Aggressionen gegen historische Bauwerke hart bestraft. Zum Beispiel hat das internationale Strafgericht einen Paramilitär zu 9 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er willentlich im afrikanischen Mali Kulturstätten zerstört hat. Er hat eine entscheidende Rolle bei der Zerstörung von 9 Tempeln und einer Moschee in der Stadt Timbuktu gespielt. Die Stadt Timpuktu in Mali ist von der UNESCO in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen worden.
In dem 5. Buch des Strafgesetzes der Islamischen Republik Iran wird auch ein strenges Gesetz für die Zerstörung von historischen und kulturellen Eigentumes vorgesehen. Gemäß Paragraph 558 dieses islamischen Strafgesetzes erwartet jemanden bei folgenden Vergehen eine Gefängnisstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren:
Völlige oder teilweise Zerstörung von historischen oder kulturellen oder religiösen Gebäuden, Stätten, Plätzen und Komplexen, die als nationales Kulturerbe Irans eingetragen sind oder auch die Beschädigung oder Zerstörung von Verzierungen, Zubehör, Anlagen, Gegenständen und Utensilien und Inschriften und Mustern die zu den genannten Bauwerken gehören oder sich in ihnen befinden und selber einen historisch-kulturellen Charakter aufweisen.
Der Täter muss außerdem Wiedergutmachung zahlen.
Gemäß Paragraph 559 des islamischen Strafgesetzes droht bei nachstehenden Vergehen dem Täter eine Haftstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren:
Entwendung von Gegenständen, der Zubehör, dem Baumaterial und Bruchstücken von historischen Kulturwerken aus Museen und Ausstellungen, welche zu historischen und religiösen und weiteren Stätten gehören und dem Schutz des Staates oder der staatlichen Aufsicht unterliegen. Das gleiche gilt auch für den Kauf oder das Verstecken von genannten Gegenständen bei Kenntnis davon, dass es sich um Diebesgut handelt. Natürlich müssen die gestohlenen Gegenstände wieder ausgehändigt werden.
Wer ohne Erlaubnis der Organisation für das Kulturerbe des Landes (dem Ministerium für Kulturerbe) oder unter Verstoß gegen die Bestimmungen, die von dieser Stelle festgelegt und bekannt gegeben wurden, in dem Schutzgebiet einer historischen Kulturstätte Ausgrabungen vornimmt, welche zur Erschütterung der vorhandenen Gebäude führen oder in Folge dieser Tätigkeiten diesen Denkmälern und Gebäuden einen Schaden hinzufügt wird, hat die Schäden dieses Vorgehens zu beseitigen und muss für den Schaden aufkommen. Außerdem droht ihm eine Gefängnisstrafe von einem Jahr bis zu drei Jahren.
Wie wir bereits beim letzten Mal sagten, spielt die Lehre und Erziehung eine wichtige Rolle für den Schutz des Kulturerbes. Zum Beispiel können Lehrer in Abständen an bestimmten Tagen ihre Schüler ins Museum bringen und mit ihnen über die Erhaltung von Kulturerbe sprechen.
Akademiker und Studenten in relevanten Fächern können die besten Botschafter sein, um der Allgemeinheit die Bedeutung von geschichtlichen Denkmälern und den Schaden von Kulturvandalismus zu vermitteln. Sie können auf diese Weise zum Schutz des nationalen Kulturerbes, welches der ganzen Bevölkerung gehört, beitragen.
Auch die Medien spielen eine sehr wichtige und konstruktive Rolle. In unser heutiges Welt kann ja kein anderes Mittel besser als ein Medium Informationen weitergeben, lehren und etwas für die Zuhörer und Anwender verbildlichen. Insbesondere die digitalen Medien können das Pflichtgefühl gegenüber dem Kulturerbe in der Gesellschaft verbreiten.
Lokale Medien können das Aussehen von Denkmälern, die dem Vandalismus zum Opfer gefallen sind, vor Augen führen und unter den Einheimischen eine Sensibilität gegenüber diesem Phänomen hervorrufen und sie zum Schutz solcher Stätten anregen.
Außerdem kann nach Ansicht von Sachverständigen durch Anbringen von großen Schildern neben antiken Bauwerken verhindert werden, dass diese von den Besuchern durch private Andenken verschandelt werden. An einigen Orten haben diejenigen, die unbedingt ein Andenken schreiben wollten, ihr Souvenir auf diesen Schildern hinterlassen.
Es werden noch andere Wege vorgeschlagen, um die Gefahr der Zerstörung von historischen Bauwerken zu verhindern, darunter:
Einrichtung eines Gerichtshofes für Kulturerbe, die Übergabe von Bauwerken im Besitz der Regierung an kompetente Privatpersonen und die Anregung von Privatbesitzern historisch wertvoller Gebäude zu deren Wiederbelebung und Restaurierung vom Zerfall bedrohter historischer Bauwerke.